Vorsicht bei Haustürgeschäften
Ihre Dachdecker-Innung rät
Vorsicht bei Angeboten für Dachbeschichtungen, Dachreinigungen und Reparaturen an der Haustür
Aktuell sind wieder angeblich seriöse Dachdecker im Kreis unterwegs. Dabei bieten Sie Hauseigentümern vermeintlich schnelle und kostengünstige Lösungen für das Dach an.
Mehr und mehr Meldungen erreichen die Dachdecker-Innung, welche von unseriösen Haustürgeschäften berichten. Dabei fallen immer wieder die Namen von Firmen aus dem Rheinland, welche für dieses Vorgehen mittlerweile bekannt sind.
Heikel an der Angelegenheit ist, dass diese Art von Geschäften nicht verboten ist. Zumindest könnte man das Vorgehen als unseriös einstufen. Diese Firmen haben es dabei meist auf ältere Personen abgesehen.
Das gesetzlich garantierte Widerrufsrecht des Verbrauchers wird dabei meist mit einem Trick ausgehebelt. Nach der Unterzeichnung eines vermeintlichen Angebotes rückt eine Kolonne, welche in unmittelbarer Nähe zum Objekt wartet, an und schreitet zur Tat. Ist erst einmal mit den Arbeiten begonnen und z.B. ein Teil des Daches abgedeckt, wird niemand mehr von seinem Widerrufsrecht gebraucht machen. Bei den vermeintlichen Angeboten handelt es sich meist jedoch lediglich um ein „Aufmaß“, welches meist noch nicht einmal vorgeschriebene Arbeiten zur Wärmedämmung beinhaltet. Nach den Berichten Betroffener Verbraucher und unserer Mitglieder können die dann in Rechnung gestellten Preise für die erbrachte Leistung als zu hoch angesehen werden.
Sollten Sie Fragen und Bedenken haben, melden Sie sich gerne bei der der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft unter 02234 – 52222 oder bei dem Dachdeckerinnungsfachbetrieb Ihres Vertrauens.
!!! Bei kostspieligen Arbeiten an Hausdächern raten wir dringend dazu diese NICHT an der Haustüre abzuschließen. !!!
Qualifizierte Innungsbetriebe finden Sie auf der Homepage der Dachdecker-Innung Rhein-Erft unter der Rubrik Fachbetriebe → Betriebssuche ( https://www.dachdecker-innung-rhein-erft.de/fachbetriebe/betriebssuche/ )
Ausbildungsplätze
"Passgenaue Besetzung" durch Ihre Dachdecker-Innung und die Handwerkskammer zu Köln
Betriebe haben immer mehr Schwierigkeiten, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen, da es an geeigneten Bewerbern mangelt. Um mit qualifizierten Fachkräftenachwuchs die Erhaltung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, unterstützt die Handwerkskammer zu Köln mit dem Projekt
”Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften”
Betriebe bei der immer schwierigeren Suche und Auswahl von Auszubildenden.
Ziel der ”passgenauen Besetzung” ist es, qualifizierte Bewerber/-innen in offene Ausbildungsstellen zu vermitteln, die Betriebe aus eigener Kraft nicht besetzen können. Zielgruppen sind die Schülerinnen und Schüler der Abgangsschulklassen.
Ansprechpartner:
Handwerkskammer zu Köln
Roberto Lepore
Ausbildungsvermittler
Tel.: 0221-2022-244
E-Mail: lepore(at)hwk.koeln.de
oder
Dachdecker-Innung Rhein-Erft
Tel: 02234/52222
E-Mail: info(at)dachdecker-innung-rhein-erft.de
Das Projekt ”Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften" wird gefördert durch:
Wärmeschutz
Gut gedämmt unterm Steildach
Ob sommerliche Hitzewelle oder winterliche Kälteperiode: Extreme Temperaturen machen komfortables Wohnen in schlecht gedämmten Dachräumen unmöglich. Daher sollte, um ganzjährig ein angenehmes Klima unter dem Dach genießen zu können, bei der Planung der Wärmedämmung sowohl an einen möglichst geringen Energieverbrauch im Winter als auch an den sommerlichen Wärmeschutz gedacht werden. Eine wesentliche Rolle spielt dabei der Dämmstoff, der im Dach zum Einsatz kommt. Denn er muss die Wohnräume vor eindringender Hitze im Sommer und vor entweichender Heizwärme im Winter schützen. Bei der energetischen Sanierung des Steildachs empfiehlt es sich daher, auf mineralische Dämmstoffe zu setzen. So leistet z.B. die Mineralwolle von Ursa nicht nur einen ausgezeichneten Wärmeschutz, sondern verbessert gleichzeitig auch den Schall- und Brandschutz erheblich. Außerdem unterstützt die nicht brennbare Mineralwolle ein wohngesundes Raumklima, denn sie ist mit dem Gütesiegel „Der Blaue Engel - schützt Umwelt und Gesundheit - weil emissionsarm“ ausgezeichnet.
Prüfender Blick aufs Dach.
Wer trotz Minusgraden auf seinem Dach Taulöcher in der Schnee- oder Raureifdecke entdeckt, sollte davon ausgehen, dass die Dämmung unzureichend ist. Kostbare Wärme entweicht nach draußen - das ist klimaschädlich und teuer.
Dachdecker empfehlen hier im Rahmen einer Dachsanierung eine sogenannte Aufsparrendämmung - am besten kombiniert mit einer Zwischensparrendämmung. Spezielle Dämmplatten wie etwa die ASP 32 PLUS von Ursa bieten eine Kombination aus hervorragendem Wärme-, Brand- und Schallschutz. Mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,032 W/(m·K) lassen sich die Vorgaben der EnEV leicht erfüllen. Die über ihren gesamten Querschnitt diffusionsoffenen Dämmplatten ermöglichen einen sicheren Feuchtetransport von innen nach außen, was die Gefahr von Bauschäden oder Schimmelbildung deutlich minimiert.
Unsere Mitgliedsbetriebe helfen Ihnen fachmännisch weiter.
Kritisierte HBCD-Einstufung wird für ein Jahr ausgesetzt
Nach Bundesratsbeschluss: Baugewerbe atmet auf und dankt „gutem Netzwerk“ Düsseldorf. Für ein deutliches Aufatmen im Baugewerbe hat der Bundesrat bei der problematisch gewordenen Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien gesorgt.
Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens hat eine große Mehrheit der Länder die Bundesregierung aufgefordert, die Einstufung des Flammschutzmittels als gefährlich schnellstmöglich bis Ende 2017 auszusetzen. Bis dahin sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass insbesondere die Dachdecker die Bauabfälle wieder so unkompliziert und zu Kosten an Verbrennungsanlagen weiterleiten können, wie über viele Jahre hinweg vor der Rechtsänderung im Oktober. Der Hauptgeschäftsführer des Dachdecker-Verbands Nordrhein, Thomas Schmitz, dankte „all denen, die unsere Betriebe in den vergangenen Wochen in dieser für sie existenziellen Frage unterstützt haben. Es hat sich gezeigt, dass ein gutes Netzwerk positiv auf die Politik einwirken und Rahmenbedingungen gestalten kann“. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich im Sinne der Baubranche ausgesprochen.
In großen Teilen des Bundesgebiets war es nahezu unmöglich geworden, Baumischabfälle mit Polystyrolanteilen zu entsorgen. Entweder nahmen die Müllverbrennungsanlagen sie gar nicht an oder sie und die zwischengeschalteten Abfalltransporteure verlangten „zum Teil sittenwidrige Preise“, wie im Bundesrat auch die rheinlandpfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken monierte. Viele Bauarbeiten mussten deswegen gestoppt oder verschoben werden, Arbeitsplätze und Firmen gerieten in akute Gefahr.
Die Proteste dagegen aus der Baubranche hatten NRW Umweltminister Johannes Remmel dazu bewogen, im Bundesrat das einjährige Moratorium anzuregen. Er verstand es als Kompromiss zwischen den politischen „Lagern", die sich auf der einen Seite für eine unbefristete Rückkehr zur alten Rechtslage aussprachen, und auf der anderen Seite HBCD für so gefährlich halten, dass die Einstufung beibehalten werden müsse. Die Mehrzahl der Länder konnte sich dem Antrag aus NRW anschließen.
Das Bundesumweltministerium sagte daraufhin zu, schon im Januar eine Arbeitsgruppe für das Ausarbeiten einer neuen Regelung in Sachen HBCD zu starten. Keiner der Redner im Bundesrat ließ allerdings Zweifel daran, dass das Flammschutzmittel als Gift sehr umweltschädlich ist und deswegen beseitigt werden muss. Die Verbrennung sei dafür aber der beste Weg. Wegen der Gefährlichkeit des Stoffes werde man die Ausnahmeregelung zeitlich begrenzen und mit einer Pflicht flankieren, dass die Entsorgungswege lückenlos überwacht werden müssen.
Der Dachdecker-Verband Nordrhein, der die Kritik an der Neuregelung vom Oktober angeführt hatte, zeigte sich mit dem Bundesrats-Beschluss zufrieden. Dadurch hätten sich die politisch Verantwortlichen Zeit verschafft und der Druck auf die Baubetriebe werde hoffentlich abnehmen. „Optimal“ wäre allerdings der Antrag von Saarland, Rheinland- Pfalz und Sachsen gewesen, die alte Rechtslage wieder herzustellen. Dies hätte die Entsorgungsprobleme dauerhaft „vom Tisch“ gebracht. Nun werde man sehr intensiv verfolgen, wie die Entsorger sich verhalten und vor allem ihre Preise gestalten werden.
Energieeinsparverordnung
Das müssen Bauherren beachten
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) geht in eine neue Runde: Seit Jahresanfang haben sich die Anforderungen deutlich verschärft. Betroffen sind Bauvorhaben, für die der Bauantrag nach dem 1. Januar 2016 eingereicht wurde. Für ihn sinkt der jährlich zulässige Primärenergiebedarf in Neubauten um 25 Prozent. Zusätzlich wird der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent reduziert. Ein spezialisierter Bausachverständiger muss einen Energieausweis erstellen, um die erfüllten Anforderungen der EnEV nachzuweisen. Verkäufer und Vermieter sind künftig dazu verpflichtet, diesen Ausweis an den Käufer oder den neuen Mieter der Immobilie zu übergeben.
Um die geforderten Werte der EnEV einhalten zu können, muss die Gebäudehülle möglichst luftdicht sein. Dies überprüft der Fachmann in der Regel mit einem Blower-Door-Test. Außerdem ist eine professionelle Dämmung der Gebäudehülle mit hochwertigen Materialien unverzichtbar. Hier eignet sich hochdämmende, nicht brennbare Mineralwolle wie Ursa PureOne besonders gut. Sie hat eine Wärmeleitfähigkeit bis 032 WLG und trägt damit zum Erreichen des von der EnEV 2016 geforderten U-Wertes im Steildach und in der obersten Geschossdecke im Altbau bei. Und davon profitiert nicht nur die Umwelt: Denn wenn der Energiebedarf im Eigenheim spürbar sinkt, wirkt sich das auch positiv auf den Geldbeutel aus.
Sie suchen nach einem passenden Dachdecker-Betrieb in Ihrer Nähe? Hier finden Sie Ihren Profi schnell und zielsicher.
Du interessierst dich für einen spannenden und zukunftssicheren Beruf mit viel Perspektive und Innovation? Hier kannst du mehr erfahren
Gerne kannst Du uns auch persönlich kontaktieren unter:
Dachdecker-Innung Rhein-Erft
Kölner Str. 2
50226 Frechen
02234/911880
Geschäftszeiten
Mo-Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 14:00 Uhr
Digitalisierung
Ab sofort bieten wir unseren Mitgliedsbetrieben wieder kostenlose Digitalisierungsberatungen an. Im Rahmen dieser Beratungen werden unter anderem folgende Themen abgedeckt:
- Online-Marketing
- Website
- Social Media
- E-Commerce
- Digitale Mitarbeitergewinnung
- Digitale Geschäftsprozesse
- Künstliche Intelligenz
- Digitale Tools
- Internet of Things (IoT)
Wir sind überzeugt, dass dieser Service einen erheblichen Mehrwert für Ihren Betrieb darstellen wird. Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, nutzen Sie bitte den folgenden Link: zeeg.me/kh-digitalisierung.
Die Beratungstermine können flexibel nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden – sei es direkt bei Ihnen im Betrieb, in der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft in Frechen oder online.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Unternehmen im Bereich Digitalisierung voranzubringen und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und freuen uns darauf, Sie bei Ihren Digitalisierungsprojekten zu unterstützen.